EU-Entwaldungsgesetz
(EUDR): Starttermin
verschoben
Das EU‑Entwaldungsverordnung wird nicht wie geplant Ende
2025 in Kraft treten: Das Europäisches Parlament hat jetzt
einem Aufschub um ein Jahr zugestimmt. Große Unternehmen
müssen die Anforderungen damit erst ab dem 30. Dezember
2026 erfüllen, kleine und Kleinstbetriebe ab dem 30. Juni 2027.
Ziel der Verschiebung: die Fristen und Sorgfaltspflichten zu
vereinfachen sowie Zeit und Spielraum für eine geordnete
Vorbereitung — insbesondere für Händler und Produzenten.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/
20251120IPR31498/eu-entwaldungsgesetz-parlamentunterstutzt-
vereinfachungsmassnahmen
Für unsere Branche bedeutet das: Wir gewinnen mehr Zeit,
uns auf die neuen Anforderungen einzustellen — und sorgen
bereits jetzt dafür, dass unsere Lieferketten transparent und
regelkonform bleiben.